Nach § 194 Baugesetzbuch ist der Verkehrswert eines bebauten bzw. unbebauten Grundstücks durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag),
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung
ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Verkehrswertgutachten bzw. Marktwertgutachten werden umgangssprachlich auch als "gerichtsfeste Gutachten" bezeichnet. In Rechtsanwendung des § 194 ff. Baugesetzbuch werden hier alle
wertbeeinflussenden Sachverhalte durch den Immobiliengutachter ermittelt, das Bewertungsobjekt ausführlich besichtigt und mittels Objektbeschreibungen und Fotos dokumentiert (Beweiserhebung).
Der Verkehrswert wird unter Anwendung der aktuellen Verordnungen und Richtlinien abgeleitet.
Am Ende des Gutachtens über den Verkehrswert von Grundstücken steht der in Euro ausgewiesene Verkehrswert des Grundstücks unter Angabe des Wertermittlungsstichtags.
Eine Checkliste für die dafür notwendigen Unterlagen finden sie hier:
→ Dokumente.pdf
Im Gegenzug zu den Gutachten nach § 194 BauGB beruhen Kurzbewertungen auf Ihren Angaben zu den wertbeeinflussenden Faktoren und sind als Marktcheck geeignet. Anhand der vorgelegten Unterlagen und Aussagen wird die Immobilie bewertet und kurz beschrieben. Kurzbewertungen verwenden zur Wertermittlung die üblichen normierten Rechenverfahren, verzichten jedoch weitgehend auf erläuternde Texte und können daher ausschließlich für außergerichtliche Zwecke heran gezogen werden. Auch hier erfolgt eine detaillierte Ortsbesichtigung und eine kurze Fotodokumentation. Kurzgutachten sind aufgrund der vereinfachten Unterlagenrecherche schneller zu erstellen und dienen häufig für Ankaufs- oder Verkaufsentscheidungen. Ebenso sind sie bei Ehe- oder Erbschaftsauseinandersetzungen geeignet, bei denen die Rahmenbedingungen zwischen den Parteien bekannt sind und ein Kurzgutachten als Grundlage für weitere Vermögensauseinandersetzungen dienen kann.
Werteinschätzungen beinhalten keine Ortsbesichtigung und geben daher nur allgemeine Aussagen zum Immobilienmarkt wider. Eine belastbare Immobilienbewertung ist hier nicht möglich. Daher biete ich dieses Leistungsspektrum nur auf konkrete Nachfrage an.
Über die klassische Arbeit der Wertermittlung hinaus berate ich Sie gern in der Vertragsabwicklung bei An- / Verkäufen von Immobilien und gebe Ihnen Hinweise zur Vertragsgestaltung sowie nützliche Tipps für die Preisverhandlungen.
Ein Gutachten liegt Ihnen vor und dennoch gibt es viele Fragen? Gern helfe ich Ihnen, diese Fragen zu klären und prüfe und erörtere mit Ihnen gemeinsam das vorliegende Gutachten.
Im Rahmen der Verkehrswertermittlung sind Wohn- und Nutzungsflächen entscheidende Parameter der Wertermittlung. Daher werden vorliegende Maßangaben prinzipiell bei der Ortsbesichtigung per Stichprobe nachgeprüft und auf Plausibilität untersucht. Sollte Ihnen keine Angaben bzw. Grundrisse zur Wohn- und Nutzungsflächen vorliegen, erstelle ich für Sie gern mittels Handlasergerät ein Vor-Ort-Aufmaß.
© Copyright 2017 . Sachverständiger für Immobilienbewertung . Michael Oswald